Brandschutz in
Neuss und NRW

Brandschutz

In der Haus- und Gebäudetechnik nimmt der bauliche Brandschutz einen immer größeren Stellenwert ein. Immer komplexere Leitungsanlagen und somit stetig steigende Brandlasten erhöhen die Anforderungen an Planung, Auslegung und Montage von Leitungsanlagen. Speziell in Gebäuden besonderer Art und Nutzung, wie beispielsweise Krankenhäuser, Altenheime, Einkaufszentren oder Schulen sind Brandschutzmaßnahmen unverzichtbar.

 

Insbesondere in Flucht- und Rettungswegen oder bei der Durchführung von Leitungsanlagen durch Wände oder Decken gilt es die Anforderungen des baulichen Brandschutzes, zum Beispiel hinsichtlich einer einzuhaltenden geforderten Feuerwiderstandsdauer, aber auch des Schall- und Wärmeschutzes zu erfüllen und zu kombinieren.

 

Die Beurteilung des Risikos eines Brandes muss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien, sowie unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Nutzer des Gebäudes und den Anforderungen der Versicherer durchgeführt werden.

 

Vorbeugender Brandschutz ist nur wirksam, wenn die Brandschutzsysteme gezielt auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmt sind. Diese Anforderungen beziehen sich auf die bauliche Gestaltung und die Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen.

 

KFS GmbH arbeitet konsequent nur mit geprüften und zugelassenen Systemen, denn nur diese garantieren im Brandfall Ihre Sicherheit.

Allgemeine Informationen:

Baustoffe:

Die Baustoffe werden nach ihrer Brennbarkeit, dem Brandverhalten in zwei Baustoffklassen gemäß DIN 4102 Teil 1 unterteilt:

 

A – nicht brennbare Baustoffe

A1 – ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich (z.B. Beton, Ziegel, Eisen, Glas, Granit, Steinwolle, Gipsfaser)
A2 – mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich (z.B. Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten, bituminöse Kalksteine).

 

B – brennbare Baustoffe

B1 – schwerentflammbar (z.B. Hartschäume, Hartholz, Spezialspanplatten, Agglomerat = polymergebundene Kunststeine)
B2 – normalentflammbar (z.B. Weichholz, Silikon, Textilien)
B3 – leichtentflammbar (z.B. Stroh, Tapeten, Polystyrol)

Bauteiile:

Übliche Feuerwiderstandsklassen (zum Teil auch als Brandschutzklassen bezeichnet) nach DIN 4102 sind:

 

F0: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall weniger als 30 Minuten
F30 – feuerhemmend: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 30 Minuten
F60 – hochfeuerhemmend: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 60 Minuten
F90 – feuerbeständig: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 90 Minuten
F120 – hochfeuerbeständig: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 120 Minuten
F180 – höchstfeuerbeständig: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 180 Minuten

 

Weitere Kennbuchstaben:

F = Wände, Decken, Gebäude-stützen und -unterzüge, Treppen
T = Feuerschutzabschlüsse ( Türen, Tore, Klappen)
G = Brandschutzverglasungen oder Fensterelement. Jedoch kein Strahlungsschutz auf der brandabgewandten Seite.
R = Rohrabschottung, Rohrdurchführungen
L = Lüftungskanal und -leitungen
K = Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen
R = Rohrabschottung, Rohrdurchführungen
S = Schott, Kabelbrandschott
W: Nichttragende Außenwände

 

Durch Anhängen der Brennbarkeitsklasse kann ein Baustoff weiter spezifiziert werden. So bezeichnet zum Beispiel die Klasse F30-B einen Baustoff der Feuerwiderstandsklasse F30, der aus brennbaren Stoffen hergestellt ist.

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